Mietvertrag

Dieser Mietvertrag wir bei der Akzeptierung der AGBs automatisch zwischen dem Mieter und dem RNTL Fachhandelspartner (Vermieterin) abgeschlossen. RNTL ist nicht am Mietvertrag beteiligt.

1. Anwendungsbereich

Die Dienstleistungen werden von einem auf RNTL.ch aufgelistet Fachhandelpartner (nachfolgend Vermieterin genannt) erbracht, der Eigentümerin der Mietartikel ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:

2. Übernahme Mietartikel

Der Mieter übernimmt das Material in betrieb in sicherem und sauberem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Material Antritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit zu testen. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, ½-Tax-Abo, Führerschein).

3. Nutzung und Einschränkung

Der Mieter verpflichtet sich, die Gesetzgebung einzuhalten und das Mietobjekt sowie allfälliges Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung.

4. Rückgabe

Das Mietobjekt, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

5. Allgemeines Mindestalter

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

5.2 Gesetzliche Bestimmung E-Bike

Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).

Für die Miete eines 45km/h ist mindestens ein Führerausweis der Kat. M erforderlich (oder Autofahrausweis). Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.

5.3 Gesetzliche Bestimmungen Boote (Binnenschifffahrtsgesetz)

Gewässer Signalisationen kennen. Alkohol & Drogenkonsum gehören nicht aufs Wasser.

See: Schwimmwestenpflicht ab 300m (äussere Uferzone) Abstand 25m zu Ufern mit Schilf und Seerosen. Gelbe und weisse Bojen-Linien am Ufer dürfen nicht befahren werden. (Badezonen/Naturschutzzonen)

Fluss: Boote nie zusammenbinden, da Manövrierunfähig. Geeignete Schwimmwesten tragen. Tragen sie sorge zur Natur. Nehmen sie den Abfall wieder mit.

6. Haftung und Versicherung

6.1 Unfall- sowie Sach- und Haftpflichtversicherung

Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten.

6.2 Defekte während Mietdauer

Bei Defekten während der Mietdauer kann das Mietobjekt gegen ein gleichwertiges ausgetauscht werden. Ist keine Vermietstelle in der Nähe oder kein Ersatz verfügbar, kann der Mieter mit Einwilligung von der Vermieterin den defekt beim nächsten Fachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin eingefordert werden. 

6.3 Schäden, Diebstahl und Verlust

Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste zu melden.

Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Mietobjekt ist grundsätzlich immer zu sichern. Übergibt der Mieter den Mietartikel an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die durch Dritte verursacht werden.

6.4 Unfälle

Unfälle, Stürze und Defekte mit Sachschaden sind in jedem Fall der Vermieterin umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an uns zu senden.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Haftung der Anbieterin

Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

7.2 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrzeug beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

7.3 Versicherung

Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

7.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Besenbüren (AG). Stand: Besenbüren, Juni 2020