Die Mieterin und der Mieter werden in den folgenden Punkten gemeinsam als Mieter bezeichnet und beinhalten somit die weibliche Form. Der Vermieter (LISPO AG, Beat Dünki) stellt dem Mieter für die vereinbarte Zeitdauer Mietmaterial leihweise zur Verfügung. Das vermietete Material bleibt Eigentum des Vermieters.
1. Der Mietbetrag wird vom Mieter im Voraus bezahlt. Der Mieter bestätigt mit der Bezahlung, die Mietausrüstung in einwandfreiem Zustand und komplett entgegengenommen zu haben.
2. Das Material kann nur während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Abholtermin ausserhalb der Öffnungszeiten vorher mit einem Mitarbeiter von uns vereinbart wurde. Die Rückgabe des Mietmaterials hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zu erfolgen, bei Saisonmiete ist dies jeweils der letzte Tag des Monats April an dem die Skiklinik geöffnet hat. Wird das Mietmaterial bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zurückgebracht, muss der Mieter eine Verzugsgebühr von 50.– CHF bezahlen.
3. Will der Mieter ohne zwingenden Grund den Mietgegenstand frühzeitig retournieren, besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung des Mietbetrages oder eines Teiles davon. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Bei Unfall oder Erkrankung eines Mieters gilt unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und der umgehenden Rückgabe des Mietmaterials eine teilweise Rückerstattung, entsprechend der verbleibenden Mietdauer.
4. Der Mieter hat den gemieteten Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln Abnützungsschäden, die durch den üblichen Gebrauch entstehen, gehen zu Lasten des Vermieters. Für Schäden an der Mietausrüstung, die durch unsorgfältigen oder grobfahrlässigen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter. In diesem Falle hat der Mieter für die Reparaturkosten oder für den zeitlichen Restwert des Mietproduktes aufzukommen.
5. Der Vermieter haftet in keiner Weise für während der Mietdauer eingetretene Schäden an Sachen oder Personen.
6. Bei Diebstahl oder Verlust eines Mietproduktes haftet der Mieter mit seiner persönlichen Haftpflichtversicherung. Bei Diebstahl muss der Mieter unverzüglich und nachweislich bei der Polizei Anzeige erstatten und den Diebstahl sofort dem Vermieter melden.
7. Mietskis sind mit einer Sicherheitsbindung versehen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass mit der individuellen Bindungseinstellung nicht jedes Unfallrisiko ausgeschlossen werden kann. Die Skibindung wird Anhand der persönlichen Angaben des Mieters vorschriftsgemäss eingestellt. Mit der Unterschrift des Mietvertrages erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Bindungseinstellung gemäss empfohlenem Auslösungswert der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).